Beratungseinsatz nach § 37.3 SGBXI
Sobald Sie einen Pflegegrad von der Kasse zugesprochen bekommen haben, haben Sie Anspruch auf ein Beratungsgespräch. Ab Pflegegrad 2 ist es für Pflegegeldempfänger halbjährlich verpflichtend, eine Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI durchführen zu lassen. Bei dem Pflegeberatungsbesuch wird die Qualität der häuslichen Pflege gesichert, eine Höherstufung des Pflegegrades geprüft oder ein Bedarf an Hilfsmitteln ermittelt. Ziel dieser Besuche ist es, den Pflegenden Unterstützung und Hilfe sowie praktische Tipps zu geben. Unsere Pflegekräfte, die diese Besuche durchführen, sind qualifiziert, um mögliche Probleme zu erkennen und Lösungen anzubieten. Auch hier sehen wir uns als Partner, der Ihnen für die Beratungsgespräche auf Augenhöhe begegnen wird.

Pflegegrad 2 & 3
Der Pflegeberatungsbesuch wird zweimal jährlich durchgeführt
Pflegegrad 4 & 5
Der Pflegeberatungsbesuch wird viermal jährlich durchgeführt